9.12.2022

Neues Erbrecht

Der Bundesrat hat entschieden, dass der erste Teil des revidierten Erbrechts auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Eine wichtige Änderung betrifft die Pflichtteile, welche eine Anpassung erfahren. Wir empfehlen ihnen bestehende Erbverträge und Testamente hinsichtlich der neuen gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen.

Das revidierte Erbrecht gibt ihnen mehr Möglichkeiten in der Nachlassplanung. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt.

  • - Der Pflichtteil für direkte Nachkommen wird auf 50% reduziert
  • - Der Pflichtteil für die Eltern entfällt
  • - Ehepaare in laufendem Scheidungsverfahren können sich vor dem Urteil enterben
  • - Im Konkubinat besteht weiterhin kein gesetzliches Erbrecht
  • - Säule-3a-Guthaben fallen nicht in den Nachlass

 

Wir empfehlen ihnen bestehende Erbverträge und Testamente auf die ab dem 1. Januar 2023 geltenden rechtlichen Grundlagen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

 

Update Treuhand Suisse

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