
9.12.2022
Neues Erbrecht
Der Bundesrat hat entschieden, dass der erste Teil des revidierten Erbrechts auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Eine wichtige Änderung betrifft die Pflichtteile, welche eine Anpassung erfahren. Wir empfehlen ihnen bestehende Erbverträge und Testamente hinsichtlich der neuen gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen.
mehr lesen